Sozialstation Malsch Betreuungsdienst

Unsere Pflegeberatung ist für Sie genau richtig, wenn ...

- Sie Pflegegeld beziehen und einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen müssen.
- Sie Pflegesachleistungen beziehen und Fragen haben und/oder eine fachliche Anleitung benötigen.
- Sie fachlich fundierte Empfehlungen benötigen bezüglich der richtigen Versorgung Ihres Angehörigen mit sinnvollen Pflegehilfsmitteln sowie deren Beantragung oder zu ergänzenden Hilfsangeboten.
- Ihnen eine Anleitung durch eine Pflegefachkraft die Bewältigung des Pflegealltages erleichtern würde.

Beratung nach § 37.3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuch)

Sofern Sie Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet, regelmäßig den Beratungsbesuch einer Pflegefachkraft in Anspruch zu nehmen. Dafür können Sie sich einen Pflegedienst Ihrer Wahl suchen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist die Beratung halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich gegenüber der Pflegekasse nachzuweisen.

Auch Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die in Pflegegrad 1 eingestuft sind, dürfen einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

WICHTIG: Die Pflegekassen erinnern Sie nicht an die fälligen Termine. Wir helfen Ihnen dabei, keinen zu versäumen.

Individuelle Beratung und Anleitung

Sofern Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen, haben Sie als pflegender Angehöriger oder Pflegeperson das Recht auf eine individuelle Beratung und Schulung zu Hause. Die Beratung soll Ihnen praktische Tipps geben, um die täglichen Anforderungen in der Pflege zu meistern.

Hier können Ihnen unsere Pflegefachberater und -beraterinnen vor Ort Antworten zu Fragen bezüglich Ihrer individuellen Pflegesituation geben.

Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse.
- Wir beraten dazu gern.