Fachkundige Durchführung aller ärztlich verordneten Leistungen nach § 37.2 SGB V – Behandlungspflege (Krankenkassenleistungen)

z.B. Verbände anlegen, Kompressionsstrümpfe an- / ausziehen, Medikamente richten und/ oder verabreichen. Der Arzt stellt einen Verordnungsschein „Häusliche Krankenpflege“ aus. Die Krankenkasse übernimmt – nach Genehmigung – die Kosten, bis auf einen geringen Eigenanteil

Häusliche Krankenpflege nach § 37.1 und 37.1a SGB V (Krankenhausvermeidungspflege, Sicherungspflege, Unterstützungspflege)

- Ist eine Krankenhausbehandlung notwendig aber nicht ausführbar
- Lässt sich eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen
- Ist Unterstützung wegen einer schweren Krankheit oder wegen einer akuten Verschlimmerung, besonders nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten Behandlung oder Operation nötig.

- Voraussetzung: der Patient oder eine mit im Haushalt lebende Person kann die Aufgabe nicht übernehmen. (Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung)

Zertifiziertes Wundmanagement

Häusliche Pflege in dem von ihnen gewünschten Umfang - Grundpflege (Pflegekassenleistungen)

z.B.: Hilfe bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme (auch Sondenernährung), Unterstützung bei der Beweglichkeit, beim An- und Ausziehen, bei den Ausscheidungen.

Häusliche Kinderkrankenpflege

Unserem Team gehören Kinderkrankenschwestern an, die sie bei den besonderen Anforderungen „kleiner“ Pflegebedürftiger bestens unterstützen können

Pflegevertretung (Verhinderungspflege)

Fällt ihre Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit aus, erstattet die Pflegekasse für maximal 4 Wochen im Jahr mehrere Hausbesuche durch unsere Pflegekräfte

Rufbereitschaft Tag und Nacht

Unterstützung im Haushalt

Hausnotruf